Eure Ebay-Auktionen

Majestic6
was würdst denn geben?
u4u|Wizz
Zitat:
Original von Jack
was würdst denn geben?



ich persönlich würde maximal 250 € für den zahlen. hab mir die beschreibung aber nicht ganz durchgeschaut. davon abgesehn habe ich ja im moment absolut kein geld was ich dafür ausgeben würde/will
Shu
Wizz mal bißchen OT, sorry, aber ich hab keinen schimmer von EBay, also wenn ich was ersteigern wollte, was ich da alles zu tun hab... Ich will aber 4 Bücher (eine Reihe) und die Bücher werden nimmer produziert, sind aber bei EBay immer recht schlecht erhalten aber komplett ersteigerbar... Was muß ich da alles machen um mit bieten zu können? Wie is das mitm Bezahlen? Kannst dus ersteigern wenn ich dir 20€ geb BIG GRIN 8)?
u4u|Wizz
kann ich machen, du musst mir halt den link geben (d.h. selbst suchen) und mir sagen, was du maximal zahlen willst/kannst


EDIT:

hab grad mordsmäßig schiss.

meine PS2 ist bei 250 €. aber der höchstbietende ist einer mit 0 bewertungen. jeder fängt mal bei null an, aber bei so nem preis macht mir das angst, dass der dann nicht zahlt und ich sie nochmal reinsetzen muss und auf meinen gebühren sitzen bleib
Thomas
glaub ich nich, sicherlich Weihnachten.....
Shu
Ersteigern is ja ohne Gebühren, gell? Nur Porto is bei... glaubsch... erstmal danke und ich sach dir dann nocham bescheid...
u4u|Wizz
Zitat:
Original von Shu
Ersteigern is ja ohne Gebühren, gell? Nur Porto is bei... glaubsch... erstmal danke und ich sach dir dann nocham bescheid...


wenn du einen artikel einstellst bezahlst du gebühren. wenn du was ersteigerst, dann zahlst du normalerweise immer die versandkosten.

@thomas: wie meinen?
Thomas
Zitat:
Original von u4u|Wizz
@thomas: wie meinen?

mit deinem PS2 Käufer ZWINKER is denn alles glatt gegangen?
u4u|Wizz
jupp, ging alles klar.
guru
Hab hier mal meinen Kellerfund bei ebay untergebracht, bitte um reges mitbiete bis 1 Tag vor Ablauf!! Artikel Nummer 2446037444

Link: Zum Artikel
u4u|Wizz
wenn du jetzt nächstes mal die ganze url zum artikel postest, dann mach ich das auch. aber bin ehrlich gesagt zu faul auf ebay zu gehen und die artikelnummer einzugeben.
Ike
wie groß sind denn die radkappen (durchmesser)?
Thomas
Hab den Link mal hinzugefügt
guru
Kein Plan, so ca 25cm, ist ja praktisch nur da um die Schrauben zu verdecken!
Majestic6
habs notebook vertickert - 273€
Jelixuro
Mal wieder ne Menge zu verkaufen!
Hier
u4u|Wizz
kurze einleitung:

habe ja meinen taschenrechner außerhalb ebay "verkauft", habe mich mit dem auf den preis geeinigt etc. abgeschickt per nachnahme und das teil kam natürlich zurück. angeblich wäre es nicht rechtzeitig da gewesen und er hätte sich einen neuen gekauft weil er ihn für eine arbeit gebraucht hat.
dann wollte er meinen schaden begleichen für die versandkosten und die nachnahmegebühr. bis heute habe ich aber kein geld bekommen. nun habe ich folgende mail verfasst, bitte schaut sie euch mal durch und sagt mir, was ihr davon haltet



Hallo,

Ich dachte man könne diesen Weg umgehen, da Sie von selbst erklärten, Sie würden meinen Schaden übernehmen (Versandgebühren). Da ich heute, am 10.12.03 um 20 Uhr noch immer keinen Zahlungseingang feststellen konnte muss ich nun leider eine etwas härtere Gangart einschlagen.

Laut unserem E-Mail-Verkehr haben wir 2 gültige, übereinstimmende Willenserklärungen (75,-- € + Versandkosten + Nachnahmegebühren) abgegeben und somit besteht zwischen beiden Parteien ein rechtskräftiger Kaufvertrag. Laut BGB $433 (2): Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen und die gekaufte Sache tatsächlich abzunehmen.

Ich habe den Taschenrechner umgehend versandt und er müsste laut Deutsche Post AG am Freitag den 28.11.03 bei Ihnen angekommen sein, das Rücksendedatum der Deutschen Post war auf den 29.11. datiert. Sie haben mir am 28.11.03 abends noch eine E-Mail geschrieben in der stand, dass der Rechner noch nicht bei Ihnen ankam und Sie deshalb einen neuen Rechner kaufen würden. Zu diesem Zeitpunkt müsste der Rechner aber schon bei Ihnen gewesen sein und wurde von Ihnen abgelehnt. Dies wäre rein theoretisch schon ein Vertragsbruch, da Sie die Sache annehmen müssen laut Gesetz.

Ich wollte Ihnen soweit entgegenkommen und eben auf die Überweisung des Schadensersatzes warten, der Vertragsbruch an sich wäre nicht weiter tragisch gewesen. Da Sie nun aber diesen ausgemachten Betrag von 15,-- € nicht überwiesen haben befinden Sie sich im Zahlungsverzug (wie erwähnt wäre der Annahmeverzug nicht weiter schlimm gewesen).

Ich liste Ihnen nun Ihre 2 Möglichkeiten auf:

Möglichkeit 1:

Da Sie sich im Zahlungsverzug befinden habe ich laut BGB $286 als Verkäufer das Recht auf Zahlung + Schadensersatz. In diesem Fall würde dies bedeuten, dass ich Ihnen den Taschenrechner erneut zusende und Sie diesen bezahlen (75,-- €) und die Versandkosten und Nachnahmegebühren für das erneute senden und den alten Versand bezahlen. Zusätzlich müssten Sie laut BGB $288 Verzugszinsen begleichen, die sich laut Grundsatz auf den Basiszinssatz von 1,97% + 5% Verzugszinsen belaufen. Dies entspräche bei dem Gesamtpaketpreis von nunmehr 100,40 € genau 6,99788 €, gerundet also 7 €.

Sie müssten mir daher bei Möglichkeit 1 107,40 € überweisen.

Ihre Chance hierbei wäre, dass sie den neugekauften Taschenrechner im Geschäft zurückgeben, das Umtauschrecht laut Gesetz dürfte hier greifen.



Möglichkeit 2:
Da Sie sich im Zahlungsverzug befinden habe ich laut BGB $281 das Recht auf Schadensersatz statt Leistung. In diesem Fall würde dies bedeuten, dass Sie den Taschenrechner nicht bekommen, jedoch die entstandenen Kosten von 12,70 € plus Verpackungsmaterialpauschale von 3,-- € inkl. Verzugszinsen von insgesamt 6,97 % begleichen müssten. Dies entspräche also einem Betrag von 16,79 €.

Sie müssten mir daher bei Möglichkeit 2 16,79 € überweisen.


Nun liegt es bei Ihnen.

Ich setze Ihnen hiermit die Frist, die ausgemachten 15,-- € aus dem Mail-Verkehr bis spätestens Dienstag, den 16.12.03 zu überweisen oder Sie haben dann die endgültige Wahl zwischen Möglichkeit 1 und 2. Dies ist mein letztes Entgegenkommen. Ich fand es sehr höflich von Ihnen, dass Sie sich selbst dazu bereiterklärt haben den Schaden zu tragen. Aber wenn Sie das eben nicht tun, dann muss ich mich auf mein geltendes Recht beruhen und berufen.



Mit freundlichen Grüßen

Dennis Hauptkorn



P.S. Sollten Sie diese E-Mail ignorieren werde ich sie Ihnen eben per Einschreiben schicken müssen.
bonnain
wow... hast die selber verfasst...???
u4u|Wizz
Zitat:
Original von bonnain
wow... hast die selber verfasst...???


jupp, sicher
Alex135
Zitat:
Original von u4u|Wizz
Zitat:
Original von bonnain
wow... hast die selber verfasst...???


jupp, sicher


was willst du mal werden? richter? ZWINKER BIG GRIN