Ein kleines Rätsel

kitenken
Hier ein kleines philosophisches Rätsel für euch:

Ein Anwalt bietet seinem Schüler ein Stipendium an. Dieser kann solange auf kosten des Anwalts studieren bis er seinen ersten Prozess gewinnt.
Nach einiger Zeit überlegt es sich der Schüler allerdings anders und wird Künstler. Der Anwalt sieht das nicht gerne, möchte jetzt Geld für die Ausbildung sehen und zieht vor Gericht.

Der Lehrer denkt wenn der Schüler den Prozess verlieren sollte müsste der Schüler zahlen, genauso wie er, sollte der Schüler den Prozess gewinnen auch zahlen müsste weil in ihrem Vertrag ja vereinbart steht das bei Gewinn des ersten Prozesses der Schüler für die Ausbildung zahlen muss.

Der Schüler allerdings, sieht die Sache anders.
Wenn er den Prozess gewinnen sollte, dürfe der Anwalt nicht mehr auf dem Vertrag beharren. Und wenn er den Prozess verlieren sollte sowieso nicht, da er den Prozess verloren und nicht gewonnen habe, so wie es im Vertrag steht.


Wer hat Recht? Wer liegt falsch?
Pakistani
Also der Schüler hat Recht, weil er hat ja gelernt..und so lange er nicht einen Prozess gewonnen hat, kann der Anwalt kein Geld verlangen..naja..hmm
u4u|Daywalker
Zunächst einmal, ehrenwerte Geschworene, lässt die Formulierung, "Dieser KANN so lange auf Kosten des Anwalts studieren..." ja nur den Schluss zu, dass das Stipendium jederzeit abgebrochen werden kann. Andernfalls hätte der Kläger den Satz anders formulieren müssen. Immerhin ist er selbst Anwalt und müsste eigentlich einen Vertrag besser aufsetzen können. Aber wie dem auch sei.

Und mit seiner Annahme hat mein geschätzter Kollege eh unrecht. Lt. Vertrag, bzw. den uns vorliegenden Fakten, darf der Student, also mein Mandant, so lange kostenlos studieren, bis er den ersten Prozess gewinnt. Daraus darf man aber nicht den Umkehrschluss ziehen, dass er zahlen müsse, wenn er verlieren würde. Eben genau andersrum. So lange er verliert, studiert er umsonst. Die ganze Annahme des Klägers ist somit unlogisch. Wobei mein Kollege hier höchstens auf Nichterfüllung des Vertrages pochen kann. Aber wie aus meinem ersten Absatz ersichtlich, darf der Student, mein Mandant, jederzeit abbrechen ohne sich des Vertragsbruchs schuldig zu machen.

Mein Mandant ist klar im Vorteil, ich gehe klar von einem Freispruch aus.
Nehmen wir einmal an, und davon gehe ich aus, Sie, werte Geschworene, sprechen meinen Mandanten frei, ist der Vertrag nichtig, wodurch mein Mandant ja nicht mehr Schüler meines Kollegen ist und somit keine Grundlage mehr für eine "Studiengebühr" besteht. Selbstverständlich bestünde noch die entfernte Möglichkeit, dass Sie, werte Geschworene, meinen Mandaten des Vertragsbruchs schuldig bekennen. In diesem, meines Rechtsverstandes nach sehr unwahrscheinlichen Fall, hätte der Kläger aber dennoch keine Chance auf Zahlung von Studiengebühren. Immerhein hätte mein Mandant den Prozess verloren und wäre so lt. Vertrag immer noch im Genuss des kostenlosen Studiums. Aber, wie ich schon mehrfach erwähnt habe, werte Geschworene, der Wortlaut des Vertrags lässt nur einen Schluss zu: Freispruch für meinen Mandanten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

BIG GRIN ZITTERN ROLLEYES VOGEL
Oliver
Also ich bin nie in den Genuss eines Stipendiums während meines Studiums gekommen. Aber wenn für die Gewährung eines Stipendiums ein Vertragstext zwischen Lehrer und Schüler aufgesetzt worden ist, so werden darin sicherlich auch Rechten und Pflichten beider Parteien festgehalten worden sein.

Für den Fall, dass im Vertragstext jedoch nicht im Detail auf einen Studienabbruch eingegangen und das demnach auch nicht als Vertragsbruch bezeichnet wird, sehe ich für den Lehrer bei einem Prozess wenig Chancen auf Erfolg. So viel zu der eigentlichen Frage.

Moralisch gesehen... auch wenn ich durchaus einsehe, dass Menschen sich selbst finden müssen.. was bei dem einen länger dauert als beim anderen, so kommt mir dennoch der Gedanke, dass es sich beim Schüler womöglich auch um einen kleinen, undankbaren Drecksack handelt, der gar nicht zu schätzen weiss, was ein Stipendium überhaupt für einen Menschen wert ist, der vielleicht aus einer nicht priviligierten Gesellschaftsschicht kommt. Aber natürlich wäre es für den Schüler auch bitter, wenn er sein Jurastudium durchzieht und Anwalt wird, obwohl er noch während des Studiums erkannt hat, dass dieser Beruf nicht dem entspricht, was er mal machen möchte.

Der Lehrer (Ich geh mal davon aus, dass er RA mit eigner Kanzlei ist) hatte vielleicht vor, ihn in seiner Kanzlei als Mitarbeiter aufzunehmen, ihn später einmal zum Partner zu machen.. Ich kann den Zorn des Lehrers schon nachvollziehen, wenn diesen Hoffnungen ein jähes Ende bereitet wird.