Aus für die Tabakwerbung quasi besiegelt

Thurgood


Das Tabakwerbeverbot der Europäischen Union wird nach jahrelanger Verzögerung nun wohl auch in Deutschland umgesetzt. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sagte, ein entsprechendes Gesetz solle schnell auf den parlamentarischen Weg gebracht werden.

Allerdings soll in das Gesetz eine Klausel eingefügt werden, die gewährleistet, dass durch die Umsetzung des EU-Rechts der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht berührt wird.
Generalanwalt empfiehlt Ablehnung der Klage

Die Bundesregierung klagt derzeit vor dem EuGH gegen die Tabak-Richtlinie der EU und hat diese bislang auch nicht umgesetzt. In dem Verfahren hatte nun der Generalanwalt Philipp Leger sein Schlussplädoyer gehalten. Er empfiehlt darin, die Klage Deutschlands abzuweisen. Zwar sind die Plädoyers des Generalanwalts für den Gerichtshof nicht bindend, in aller Regel folgen die Richter ihnen aber.

Anders als die Bundesregierung vertrat Leger in seinem Plädoyer die Ansicht, dass für die Richtlinie die richtige Rechtsgrundlage gewählt wurde. Die Bundesregierung hatte gegen die Vorgaben der EU geklagt, weil sie bezweifelt, dass Brüssel für ein Verbot in weitestgehend national vertriebenen Medien zuständig ist. Der Generalanwalt sah diese Kompetenzüberschreitung nicht. Die Richtlinie sei notwendig gewesen, um den grenzüberschreitenden Handel mit Presseerzeugnissen sowie grenzüberschreitende Rundfunkübertragungen weiter zu gewährleisten.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass künftig in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet nicht mehr für Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse geworben werden darf. Auch das grenzüberschreitende Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabakkonzerne wird verboten. Dagegen hatte die alte rot-grüne Bundesregierung 2003 in Luxemburg geklagt. Begründet wurde der Schritt damals damit, dass die Regelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Werbefreiheit sei und damit gegen die Gesetzgebungen des EU-Binnenmarktes verstoße.
Kritik von Werbern, Verlegern und Einzelhändlern

Werbebranche, Verleger und Einzelhändler kritisierten die Empfehlung des Generalanwalts. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) warnte vor weiteren Werbeverboten - beispielsweise für Alkohol, zuckerhaltige Produkte oder Autos - sollten sich die EuGH-Richter in ihrer für Oktober erwarteten Gerichtsentscheidung dem Votum des Generalanwalts anschließen. Ein Sprecher des ZAW bezifferte die Kosten eines Tabakwerbeverbotes auf 118 Millionen Euro. Bei weiteren Verboten müssten die Medien von einem bedrohten Werbevolumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro ausgehen.

Die deutschen Zeitschriftenverleger beklagten, dass nur die Werbebranche für die Übel des Tabakkonsums haftbar gemacht werde, während die Tabakbauern in Millionenhöhe subventioniert würden und der Staat über die Tabaksteuer kräftig mitverdiene.

"Dies ist ein schwarzer Tag für den deutschen Tabakhandel", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Einzelhandelsverbandes HDE und des Bundesverbandes des Tabakwareneinzelhandels. Ein Sprecher des Verbandes der Cigarettenindustrie warnte die Bundesregierung, schon vor dem Urteil im Herbst tätig zu werden. Er hoffe immer noch, dass der Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwalts nicht oder nur teilweise folgen werde.

Die Deutsche Krebshilfe begrüßte die Empfehlung des Generalanwalts. "Ein umfassendes Tabakwerbeverbot ist notwendig, weil gerade Kinder und Jugendliche durch Tabakwerbung zum Rauchen verführt werden", sagte die Präsidentin der Organisation, Dagmar Schipanski.

Nach Angaben der Krebshilfe sind ein Drittel aller Krebserkrankungen auf das Rauchen zurückzuführen. Schätzungen zufolge sterben jedes Jahr 140.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Schipanski betonte, sie habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung wirtschaftliche Interessen vor die Gesundheit der Bürger stelle.

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