Deutschland: Mehr Rechte für alle Geheimdienste

Thurgood


Kommende Woche soll das Kabinett über eine Neufassung der Anti-Terror-Gesetze entscheiden. Der Referentenentwurf, der tagesschau.de vorliegt, sieht eine erhebliche Kompetenzausweitung für alle Geheimdienste vor. Sie sollen künftig bei "verfassungsfeindlichen Bestrebungen" umfangreiche Informationen abfragen dürfen.

Die Bundesregierung will die nach dem 11. September 2001 beschlossenen Anti-Terrorismus-Gesetze verlängern und ausweiten. Nach einem Referentenentwurf, der tagesschau.de vorliegt, sollen künftig alle deutschen Nachrichtendienste Auskünfte bei Fluggesellschaften, Banken sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen einholen dürfen. Bislang durfte lediglich das Bundesamt für Verfassungsschutz bei allen diesen Stellen Informationen abfragen. Nun können auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) auf die Datenbestände zugreifen.

Der nun ausgearbeitete Gesetzesentwurf verdoppelt zudem die Prüffrist, in der der BND gespeicherte Personendaten erneut beurteilen muss. Künftig soll der deutsche Auslandsgeheimdienst nach zehn Jahren Datensätze überprüfen. Bislang war eine Frist von fünf Jahren vorgeschrieben.
Opposition warnt vor "Überwachungsstaat"

Eine weitere Neuerung des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass die drei Nachrichtendienste des Bundes auch gegen "verfassungsfeindliche Bestrebungen im Inland, die die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt fördern", ermitteln dürfen. In dem tagesschau.de vorliegenden Papier heißt es zwar mehrfach, dass mit dieser Aufgabenerweiterung so genannte Hassprediger und rechtsextremistische Aktivitäten gemeint seien, die Opposition schlägt aber trotzdem Alarm.

Wolfgang Neskovic von der Fraktion Die Linke wähnt die Bundesregierung auf den "Weg in einen Überwachungsstaat". " Während Sicherheitsgewinne äußerst ungewiss seien, so Neskovic, stünden weitere schwere Grundrechtsverluste für breite Bevölkerungsteile bereits fest. Hans-Christian Ströbele von den Grünen sieht die allgemeine Sorge vor islamischen Terrorismus von der Regierung missbraucht. Die Grünen hätten immer befürchtet, dass die Sondervorschriften und erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste, die allein zur Terrorismusbekämpfung gedacht gewesen seien, nach einiger Zeit auch auf andere Aufgabengebiete ausgeweitet würden, teilte Ströbele mit. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte gegenüber tagesschau.de, die Befugniserweiterung sei vollkommen überzogen und rechtspolitisch nicht geboten. "Ich halte es für eine Frechheit, dass in einer Situation, in der die bestehenden Rechte des BND von einem Untersuchungsausschuss überprüft werden, nun eine Rechtsausweitung geplant ist, die in die sensiblen Bereiche der Bürger hineingeht", sagte die FDP-Politikerin.

Dienste dürfen bei Gewaltbereitschaft nachfragen

Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf: Auskünfte bei Fluggesellschaften, Banken sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen dürfen nur eingeholt werden, wenn zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, die Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden angegriffen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt gefördert und der öffentliche Frieden gestört wird. Im selben Paragraphen ist jedoch auch zu lesen, dass die Auskunftsrechte ebenfalls gelten, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorlägen, dass Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet, vorbereitet, unterstützt, befürwortet oder angedroht wird.
Castor-Gegner künftig im Visier der Dienste?

Vertreter der Koalition und des Innenministeriums sehen in der Erweiterung der Terrorismusgesetze keine Bedrohung für Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht. Gegenüber tagesschau.de sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl, dass beispielsweise die bekannten Anti-Castor-Proteste am Zwischenlager Gorleben nicht in die Gesetzeserweiterung fielen. Demonstranten, die sich an Bahngleise ketteten, würden nicht von den Nachrichtendiensten durchleuchtet. Auch ein Sprecher des Innenministeriums sagte, diese Art des Protests sei eher strafrechtlich relevant und nicht verfassungsfeindlich. Dieter Wiefelspütz, der für die SPD im Innenausschuss des Bundestages sitzt, vertrat dagegen gegenüber tagesschau.de die Ansicht, wenn Demonstranten Bahnanlagen beschädigten, dadurch ein Zug entgleise und Menschen zu Schaden kämen, dann sei jene Schwelle der Gewaltbereitschaft überschritten, die vom Gesetz gemeint sei.
Gesetze sind zunächst auf fünf Jahre befristet

Die Überarbeitung der Terrorismusbekämpfungsgesetze ist notwendig, weil die Gesetze Ende dieses Jahres auslaufen. Die ehemalige rot-grüne Bundesregierung hatte eine Überprüfung festgeschrieben. Die jetzige schwarz-rote Koalition befand in der so genannten Evaluation, dass die seit Anfang 2002 geltenden Gesetze sich bewährt hätten, aber angepasst werden müssten. Auch im aktuellen Entwurf ist eine Überprüfung der Gesetze nach spätestens fünf Jahren vorgesehen.

Das Bundeskabinett will kommenden Mittwoch über den Referentenentwurf befinden. Nach der Sommerpause soll die Fortschreibung der Terrorismusbekämpfungsgesetze dann dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

tagesschau.de