Karlsruhe prüft heimliche Vaterschaftstests

Thurgood
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit heimlichen Vaterschaftstests. Der Erste Senat des Karlsruher Gerichtes verhandelt über eine Beschwerde eines Mannes, der seine Vaterschaft anzweifelt und heimlich einen Test mit DNA-Material durchführen ließ. Das Ergebnis war nach seiner Aussage, dass er nicht Vater des Kindes sei.

Die darauf gestützte Vaterschaftsanfechtungsklage war vor dem Oberlandesgericht aber ohne Erfolg. Der Kläger scheiterte auch vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter argumentierten, dass die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoße und rechtswidrig sei.

Kein schnelles Urteil zu erwarten

Zur Verhandlung wird auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwartet. Sie lehnt heimliche Tests ab. Die Karlsruher Richter werden wohl erst im kommenden Jahr über die Beschwerde entscheiden.

Für einen Vaterschaftstest mit DNA-Analyse genügt eine Speichelprobe mit wenigen Zellen des Kindes und des vermuteten Vaters. Im Internet bieten Labore die Untersuchung für unter 300 Euro an. Schätzungen zufolge stammen fünf bis zehn Prozent aller Kinder nicht vom vermeintlichen Vater.

tagesschau.de
u4u|Wizz
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht ganz. Ok, klar, ohne Zustimmung und so weiter und so fort. Aber hallo? Das Ergebnis sollte meines Erachtens nach rechtens sein, denn was bringts denn das nicht anzuerkennen. Der "Vater" geht hin und macht einen anerkannten Test und strebt dann eine Klage an und jetzt?

Achja, der Staat verdient mit....
Flappo Fatzke
mir auch schleierhaft wenn zweifelsfrei bewiesen ist das man nicht der Vater ist, dies nicht offiziell gültig wird, nur weil die Mutter dem Test nicht zustimmt !!!! - jeder weiß du bist nicht der Vater darfst aber trotzdem mind. 18 Jahre blechen ROLLEYES
Krone
Für mich ist das Mal wieder ein Widerspruch in sich.
Thurgood
Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach derzeitigem Recht auch künftig nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung würde dadurch verletzt, begründete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung.

Beschwerde verworfen

Der Erste Senat verwarf damit die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der seine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft auf ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten gestützt hatte und damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend gemacht. Obwohl er nun in dem Verfahren unterlag, äußerte sich der Beschwerdeführer zufrieden: "Ich bin froh, dass sich jetzt gesetzlich etwas tut."

Der Mann hatte nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 1994 zwar zunächst die Vaterschaft anerkannt, dann aber 2002 einen heimlichen Vaterschaftstest eingeholt. Dazu ließ er einen angeblich von dem Mädchen ausgespuckten Kaugummi und eine Speichelprobe von sich in einem privaten Labor analysieren. Die Untersuchung ergab, dass er nicht der biologische Vater des Kindes sein konnte.

Gesetzgeber muss handeln

Die Karlsruher Richter verpflichteten mit ihrem Urteil aber den Gesetzgeber, ein neues Verfahren zur erleichterten Überprüfung der Vaterschaft zu schaffen. Denn ein mutmaßlicher Vater habe das Recht zu wissen, ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes sei. Das sei nach geltendem Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich. Derzeit ist eine Anfechtung der Vaterschaft nur bei begründeten Hinweisen auf einen anderen Erzeuger machbar und nur, wenn Kind oder Mutter einem Gentest zustimmen. Das neue Gesetz muss spätestens bis zum 31. März 2008 in Kraft treten.

Ein vereinfachtes Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft wird seit geraumer Zeit schon im Bundesjustizministerium geprüft. Justizministerin Brigitte Zypries verfolgt mit ihrer Initiative das Ziel, heimliche Tests überflüssig zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kündigte ein Sprecher an, dass das Bundesjustizministerium bereits nach Ostern einen ersten Umsetzungsvorschlag für das geforderte, neue Gesetz vorlegen werde.

tagesschau.de