Liberation!
Demnächst tritt die folgende Regelung in Kraft:
1. Klauseln im Sinne einer Verbindlichkeit des Angebotes sind nichtig. Ein Transfer kommt in dem Moment zustande, wo sich beide Parteien einigen.
2. Der Verband prüft ab sofort die Ernsthaftigkeit der Angebote bei „Starspielern“ im „BIETE“-Bereich des Forums. Sollte es begründete Zweifel an der Verkaufsabsicht geben muss der anbietende Verein mit Sanktionen rechnen. Diese können wie folgt gestaltet sein:
a. Geldstrafe
b. Allgemeines Transferverbot für den Verein für einen Monat
c. Transfersperre des Spielers für einen bestimmten Zeitraum
d. 5 Punkte Stärkeabzug des Spielers für einen bestimmten Zeitraum
3. Um dennoch „Starspieler“ wie bisher anbieten zu können besteht folgende Möglichkeit: Sollte ein solcher Spieler wechselwillig sein, ist dies in den jeweiligen VEREINSNEWS zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung MUSS einen redaktionell gestalteten Teil enthalten der die Verkaufsgründe erklärt. Des Weiteren MÜSSEN die News einen Link zu einer aktuellen Spielerstatistik aus brauchbarer Quelle und zur Spielerbeschreibung auf der Managerseite enthalten. Der Verkauf des Spielers läuft dann wie bisher in Verhandlungen über die üblichen Kanäle ab.
Zur Verbesserung der Preisobjektivität hat der Verkäufer folgende Möglichkeit: Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen KANN der betreffende Spieler für 48 Stunden auf die extra dafür eingerichtete Transferliste gesetzt werden. Somit erhält der Verkäufer noch mal die Chance ein besseres Angebot zu erhalten. Ein Spieler der auf der Transferliste steht wird nach Ablauf der Frist DEFINITIV verkauft. Hier gilt die verbindliche Zusage BEIDER Verhandlungspartner.
4. Gegen reine Geldgebote können Starspieler -wie bisher- über den BIETE-Bereich angeboten werden.
1. Klauseln im Sinne einer Verbindlichkeit des Angebotes sind nichtig. Ein Transfer kommt in dem Moment zustande, wo sich beide Parteien einigen.
2. Der Verband prüft ab sofort die Ernsthaftigkeit der Angebote bei „Starspielern“ im „BIETE“-Bereich des Forums. Sollte es begründete Zweifel an der Verkaufsabsicht geben muss der anbietende Verein mit Sanktionen rechnen. Diese können wie folgt gestaltet sein:
a. Geldstrafe
b. Allgemeines Transferverbot für den Verein für einen Monat
c. Transfersperre des Spielers für einen bestimmten Zeitraum
d. 5 Punkte Stärkeabzug des Spielers für einen bestimmten Zeitraum
3. Um dennoch „Starspieler“ wie bisher anbieten zu können besteht folgende Möglichkeit: Sollte ein solcher Spieler wechselwillig sein, ist dies in den jeweiligen VEREINSNEWS zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung MUSS einen redaktionell gestalteten Teil enthalten der die Verkaufsgründe erklärt. Des Weiteren MÜSSEN die News einen Link zu einer aktuellen Spielerstatistik aus brauchbarer Quelle und zur Spielerbeschreibung auf der Managerseite enthalten. Der Verkauf des Spielers läuft dann wie bisher in Verhandlungen über die üblichen Kanäle ab.
Zur Verbesserung der Preisobjektivität hat der Verkäufer folgende Möglichkeit: Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen KANN der betreffende Spieler für 48 Stunden auf die extra dafür eingerichtete Transferliste gesetzt werden. Somit erhält der Verkäufer noch mal die Chance ein besseres Angebot zu erhalten. Ein Spieler der auf der Transferliste steht wird nach Ablauf der Frist DEFINITIV verkauft. Hier gilt die verbindliche Zusage BEIDER Verhandlungspartner.
4. Gegen reine Geldgebote können Starspieler -wie bisher- über den BIETE-Bereich angeboten werden.
***Diese Regel gilt ab dem 01. Februar 2007***
*Änderungen vorbehalten