Oelberg
Was fällt euch auf?
EBAY PS3
Ich wette ihr entdeckt nicht, was ich mein
Apenhuil
| Zitat: |
Original von Oelberg
Was fällt euch auf?
EBAY PS3
Ich wette ihr entdeckt nicht, was ich mein
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das ist übel,aber legal, boah wat würd ich mir im Arsch beißen,aber selbst schuld wer nicht lesen kann
u4u|Wizz
Ist denke ich eine extrem grenzwertige Sache.
Ich denke, wenn der der es ersteigert richtig angeht, dann muss er nicht bezahlen bzw. maximal die Kosten für das was es wert ist.
Es weist zwar darauf hin, aber da er offensichtlich davon ausgeht und mit der Beschreibung der PS3 absichtlich in die Irre führt, wird man wohl mit ner arglistigen Täuschung weiterkommen oder der Ersteigende ficht eben wegen Irrtums an.
Schwierige Sache.
Apenhuil
| Zitat: |
Original von u4u|Wizz
Ist denke ich eine extrem grenzwertige Sache.
Ich denke, wenn der der es ersteigert richtig angeht, dann muss er nicht bezahlen bzw. maximal die Kosten für das was es wert ist.
Es weist zwar darauf hin, aber da er offensichtlich davon ausgeht und mit der Beschreibung der PS3 absichtlich in die Irre führt, wird man wohl mit ner arglistigen Täuschung weiterkommen oder der Ersteigende ficht eben wegen Irrtums an.
Schwierige Sache. |
aber kennst das ja,ist das Geld erst mal weg,wird es sehr sehr schwer und ein langer Weg,ohne Rechtsschutz könnte es teuer werden
Oelberg
Ich wusste dass ihr es nicht seht
Es geht nicht darum, dass mal wieder ein verblödeter Ebayer ein Bild der PS3 ersteigert hat, sondern darum, dass der liebe Verkäufer den kleinen aber wichtigen Satz mit dem Rückgaberecht vergessen hat.
Der Käufer kann also innerhalb 14 Tagen vom Kauf zurücktreten - zu früh gefreut
Apenhuil
| Zitat: |
Original von Oelberg
Ich wusste dass ihr es nicht seht
Es geht nicht darum, dass mal wieder ein verblödeter Ebayer ein Bild der PS3 ersteigert hat, sondern darum, dass der liebe Verkäufer den kleinen aber wichtigen Satz mit dem Rückgaberecht vergessen hat.
Der Käufer kann also innerhalb 14 Tagen vom Kauf zurücktreten - zu früh gefreut
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dieser Satz erübrigt sich,da es dieses neue europagesetz überhaupt nicht gibt
Auch bei Privatverkauf muß man alle Pflichten übernehmen.
Einzige was davor schützt ist,Dinge als Bastlerware zu verkaufen
Apenhuil
| Zitat: |
Original von u4u|Wizz
ja, soweit ich weiß, ist das so. aber müsst ich selbst erstmal nachschlagen. |
ist tatsächlich :) ist ne Erfindung von Ebay usern,und der wird so oft benutzt das man meint er wäre echt.
NUr Bastlerware schützt vor Reklamation oder ganz neu und clever, nach einer Auktion bietet man dem Käufer einen Rabatt an