Visum

Gemini
Hi Leute,

ich wollte mal fragen, wie es mit dem Thema Visum aussieht.

Ein Fallbeispiel: Eine Person aus der Ukraine möchte nach Deutschland für zwei Wochen. Die Person benötigt ein Visum, um in das Land einreisen zu können. Ich hörte ebenfalls etwas von einer offiziellen Einladung, die benötigt wird, damit diese Person nach Deutschland kommen kann. Ist es dann so: Eine Person aus Deutschland muss zur Botschaft der Ukraine und dort die Einladung machen, welche dann zur deutschen Botschaft in der Ukraine geschickt wird. Die eingeladene Person muss also zur deutschen Botschaft und die Einladung in Empfang nehmen. Das Visum wird dann beantragt und ausgestellt. Für 90 Tage Aufenthalt kostet es beispeilsweise für 6 - 18-Jährige 60 €. Die Krankenversicherung muss der Einladende übernehmen? Also, meine Frage: Ist das alles so richtig? Läuft es so ab? Ist etwas falsch oder fehlt noch etwas?

Würd mich freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Danke im Voraus.

Gemini
Storm
Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.

Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, der Schweiz und Spanien.
Für diese entfällt seit dem 01.01.2005 die Verpflichtung, nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Für Staatsangehörige der Länder, die zum 1. Mai 2004 und zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetreten sind, gelten (mit Ausnahme von Zypern und Malta) hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zunächst noch einige Übergangsregelungen.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.

Quelle