u4u.Manager - REGELWERK

u4u|Wizz
Das Regelwerk zur neugestarteten Version 4 des u4u.Managers!

-- Jeder User / Manager hat dieses Regelwerk zu lesen und zu achten --


Verzeichnis.

1. Abschnitt - Allgemeines
§ 1-4 Allgemeines
§ 5 Verhaltensregeln
§ 6,6b Sanktionen

2. Abschnitt - Lizenzen & Urheberrechte
§ 7 Lizenzen
§ 8 Urheberrechte

3. Abschnitt – u4u.Manager
§ 9 Doppelaccount
§10,10b,11 Neu beim Verein
§ 12 Pflichten des Managers
§ 13 Pflichten des Ligaleiters
§ 14 Wettbewerbe
§ 15 Transfers
§ 16 Prämien
§ 17 u4u.Bank
§ 18 Aktivierung des Regelwerks

1. Abschnitt - Allgemeines


§1 - u4u.biz


u4u.biz ist eine Onlinecommunity. Sie beinhaltet ein Forum und ein Managerspiel, den sogenannten u4u.Manager, basierend auf der Simulationssoftware WebSoccer der Firma H&H-Solutions. Des Weiteren ist u4u.biz nicht kommerziell, es dient allein der Unterhaltung.

§2 – Mitgliedschaft


Jeder kann User in der u4u.Community und dem u4u.Manager werden und unter einem Account hier diskutieren, plaudern und sich aktiv und konstruktiv beteiligen; die Anzahl der Accounts ist auf einen pro natürliche Person beschränkt. Der Abschluss der Registrierung beschließt die Mitgliedschaft. Jeder User akzeptiert mit seiner Registrierung die nachfolgenden Regeln, sowie die allgemeinen Boardregeln und ist als Verfasser selbst verantwortlich für den Inhalt seines Beitrags.

§3 - u4u.Admin-Team


Das u4u.Admin-Team nimmt die Rechte und Pflichten des Betreibers wahr und kann alle hier aufgeführten Regelungen jederzeit durch einseitige Erklärung ändern, ergänzen oder verwerfen.

§4 – Moderatoren


Die Moderatoren nehmen in ihrem Bereich die Rechte und Pflichten des u4u.Admin-Team wahr, soweit sie hierzu vom u4u.Admin-Team bestimmt wurden. Insbesondere können sie User ermahnen und Beiträge editieren, verschieben und ggf. löschen sowie Verwarnungen und Sperrungen verhängen. Die verhängten Sanktionen werden vom u4u.Admin-Team überprüft und ggf. korrigiert.

§5 – Verhaltensregeln


Jeder User ist aufgerufen sich den Umständen angemessen zu verhalten. Angemessen verhält sich nicht, wer

I. andere beleidigt oder diffamiert,
II. andere verleumdet,
III. gegen andere hetzt,
IV. die Menschenwürde anderer verletzt,
V. Schriften oder Symbole von verbotenen Parteien und Organisationen . verwendet oder verbreitet,
VI. zur Begehung von Verbrechen aufruft oder die Begehung derselben billigt,
VII. Gewalt gegen Menschen oder Tiere verharmlost oder Darstellungen derselben . in das Forum einstellt,
VIII. ohne Einwilligung des Absenders Privatnachrichten oder persönliche Daten . anderer Nutzer veröffentlicht,
IX. mehr als einen Account führt,
X. absichtlich falsch zitiert oder unbelegt andere User des Falschzitierens . bezichtigt, um andere Nutzer zu diskreditieren oder in Verdacht zu bringen, . gegen den Regelkatalog verstoßen zu haben,
XI. Beiträge pornographischen oder sonst gegen die guten Sitten verstoßenden . Inhaltes einstellt,
XII. spamt. Unter Spam verstehen wir,
a) Posts, insbesondere Threaderöffnungen, die nur aus einem Link bestehen. Erforderlich ist eine eigene angemessene Stellungnahme, die über die Strang- oder Textüberschrift hinaus geht,
b) eine überdurchschnittliche Anhäufung von Posts die ohne Zusammenhang zum Threadthema stehen und zur Zerstörung der Diskussion geeignet sind,
c) Posts die nur aus Smileys bestehen,
d) Posts, die massenweise von einem Nutzer eingestellt werden und in ihrer Grundaussage gleich sind.
e) Posts die als kommerzielle Werbung zu werten sind.


Die Verhaltensregeln finden sowohl auf Beiträge, als auch auf Signaturen, Benutzertitel, Account-Namen und Benutzerpics (Avatar) Anwendung.

§6 – Sanktionen


I. Wer einen der in §5 aufgeführten Tatbestände erfüllt, kann je nach dessen Schwere ermahnt, verwarnt oder gesperrt werden.
a) Ermahnungen erfolgen bei minder schweren Verstößen gegen die
Forumsregeln.
b) Verwarnungen werden bei einfachen Verstößen gegen das Regelwerk ausgesprochen oder nach mehrmaliger Ermahnung.
c) Sperrungen erfolgen bei schweren Verstößen und bei der zweiten Verwarnung innerhalb von sechs Monaten.
II. Die erste Sperre dauert mindestens einen Monat, die zweite mindestens zwei Monate, die dritte Sperrung mindestens drei Monate. Bei einer weiteren Sperre erfolgt diese endgültig und der Account wird gelöscht.
III. Wird ein User entsperrt, steht er für einen Monat unter Bewährung und unterliegt den selben Beschränkungen, wie verwarnte User. Erhält er innerhalb dieser einmonatigen Bewährungszeit eine Verwarnung, erfolgt seine erneute Sperrung.


§ 6b - Dauer


Verwarnungen und Sperrungen nach § 6 I. gelten für mindestens einen Monat und
können danach auf Anfrage des Sanktionierten von den in §§ 3,4 benannten Personen
aufgehoben werden.

2. Abschnitt – Lizenzen & Urheberrechte

§7 – Lizenzen


Es ist nicht erlaubt im Forum Logos & Spielerbilder deutscher Bundesliga-Mannschaften als Signatur, Avatar oder als Inhalt eines Foreneintrags zu nutzen!

Wer diese Regel missachtet erhält beim u4u.Manager eine Geldstrafe von 2.000.000 €.


§8 – Urheberrechte


Es ist verboten urheberrechtlich geschützte Texte und Bilder ohne das Einverständnis des Urhebers zu verwenden.

3. Abschnitt – u4u.Manager

§9 – Doppelaccount


I. Doppelaccounts sind ausdrücklich verboten! Sollte einem User ein Doppelaccount nachgewiesen werden, so erfolgt der sofortige Ausschluss! Eine Wiederkehr ist ohne wenn & aber ausgeschlossen!

II. Doppelaccounts im WebSoccer sind nur dann gestattet, wenn diese von der Simleitung genehmigt wurden im Rahmen einer Interimsaufgabe nach §10b!

§10 – Zuteilung eines Vereins


Um einen Verein managen zu dürfen, muß man eine Bewerbung an den Ligaleiter schicken, der für die jeweilige Liga in der sich der Verein befindet, verantwortlich ist. Eine Bewerbung hat aus mehreren zusammenhängenden Sätzen zu bestehen. Desweiteren sollte sie die Vorstellungen des Anwärters hinsichtlich des Vereins enthalten.

Die Kader der Vereine wurden vor Beginn auf den Stand des 1.September 2008 gebracht. Einen Antrag auf Aktualisierung oder Berichtigung des eigenen Kaders kann nicht gestellt werden!

§10b - Interimscoach


Da es immer wieder vorkommt, dass ein Team längere Zeit ohne Manager ist, besteht die Möglichkeit einen Verein als Interimscoach zu übernehmen.

Hierbei darf jedoch entgegen aller anderen Managerpflichten ausschließlich die Aufstellung abgegeben und Verträge verlängert werden. Transferhandlungen sind ausdrücklich verboten!

Um sich als Interimscoach zu bewerben bedarf es einer E-Mail an die Simleitung (Mail an u4u|Wizz), nach Prüfung kann ein Verein zugeteilt werden.

§11 – Anfängerschutz


Der Anfängerschutz kann für Neulinge als Transferschutz gesehen werden. Die ersten 2 Wochen sind sämtliche Transfers nur über den zuständigen Ligaleiter möglich. Dieser behält sich vor, Transfers, die ein Team verhältnismäßig stark schwächen und in der Regel nicht getätigt worden wären, wenn der Manager bereits länger im Amt wäre, ersatzlos zu streichen.

§12 – Pflichten des Managers


I. - Vereinsnews
Jeder Manager hat einen Newsthread im entsprechenden Liga-Unterforum zu führen, welches mindestens alle 14 Tage aktualisiert werden muss! Der Thread wird bei Zuteilung des Vereins vom Ligaleiter erstellt.
Sollte die Vereinsnewspflicht missachtet werden, wird der Manager erinnert und verwarnt. Reagiert er auf die Erinnerung nicht, folgt die Entlassung!
Ein Manager, der aufgrund von Newspflichtverletzungen einmal entlassen wurde, hat nur noch eine geringe Chance noch einmal Teil des u4u.Managers zu werden!
Für jede Verwarnung dieser Art kassiert der betroffene Verein eine Geldstrafe von 250.000€!

II. – Kader

Der Manager ist verpflichtet den Kader seines Teams zu kontrollieren. Die Mannschaft muss spielfähig bleiben, darf jedoch niemals mehr als 30 Spieler in Ihren Reihen stehen haben. Aktuell geliehene Spieler, zählen als der Mannschaft zugehörend.
Des Weiteren habt Ihr die Möglichkeit einen Kapitän zu benennen. Durch den Titel Kapitän wird dieser Spieler verstärkt. Eine Umbenennung des Kapitänsamtes ist jederzeit gestattet. Jedoch nur 1 mal innerhalb der Halbsaison!

Sollte die Kaderkontrollpflicht missachtet werden, wird der Manager erinnert und verwarnt. Reagiert er auf die Erinnerung nicht, folgt die Entlassung!
Für jede Verwarnung dieser Art kassiert der betroffene Verein eine Geldstrafe von 500.000€!

III. - Aufstellung

Der Manager ist verpflichtet für jedes Spiel seiner Mannschaft eine Aufstellung abzugeben.
Sollte die Aufstellungspflicht drei Mal missachtet werden, wird der Manager entlassen!
Betroffene Manager werden darüber nicht unterrichtet!

IV. - Finanzen

Der Manager ist verpflichtet den Kontostand des Vereins im Haben (+) zu halten.
Sollte diese Pflicht missachtet werden, wird der Manager erinnert und verwarnt. Reagiert er auf die Erinnerung nicht, folgt die Entlassung!

V. – Abwesenheit

Der Manager ist verpflichtet sich bei längerer Abwesenheit (Stress/Fortbildung/Urlaub/PC Probleme/etc.) in den hierfür eingerichteten Threads abzumelden. Eine zusätzliche Benachrichtigung an seinen Ligaleiter ist wünschenswert.
Sollte diese Pflicht missachtet werden, wird der Manager bei einer Pflichtverletzung nach §12 Nr.I-IV nicht entlastet.

§13 – Pflichten der Ligaleiter (bzw. Simleiter ; Admin)


I. – Pflichtenkontrolle

Die Ligaleiter sind verpflichtet die Pflichten aus §12 zu prüfen und zu verwalten.

II. – Problembeseitigung

Die Ligaleiter sind verpflichtet den Managern Hilfestellung zu geben und Probleme zu beseitigen.

III. – Spiele

Die Ligaleiter sind verpflichtet Spiele einzutragen und auszulösen.

IV. - Transfers

Die Ligaleiter sind verpflichtet die an sie gewendeten Transfers zu prüfen und durchzuführen.

V. - Sonstiges

Des Weiteren bemühen sich die Ligaleiter im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für einen reibungslosen Ablauf im Forum und Websoccer zu sorgen.

§14 – Wettbewerbe


I. - Liga

Zur Zeit sind folgende Ligen verfügbar:

1.Bundesliga [BL], Premier League [PL], Serie A[SA], Primera Division[PD]

In der Regel findet jedes Wochenende - Freitag bis Sonntag - ein kompletter Spieltag statt.

II. – Nationaler Pokal

Zur Zeit sind folgende nationale Pokale verfügbar:

DFB-Pokal, FA Cup, Coppa Italia, Copa del Rey

In der Regel finden die Spiele – Mittwoch & Donnerstag statt.

III. – Internationale Pokalwettbewerbe

Zur Zeit sind folgende internationale Pokale verfügbar:

Champions-League, Uefa-Cup

In der Regel finden die Spiele – Mittwoch & Donnerstag statt.

IV. - Sonderpokale

Gelegentlich veranstaltet u4u Sonderpokale. Diese finden parallel oder in Pausen des gewöhnlichen Spielbetriebs statt. Informationen hierzu finden sich im Forum.

Sommercup – in der Sommerpause
Weihnachtscup – in der Winterpause
u4u-Challenge-Cup – für alle nicht international qualifizierten Mannschaften parallel zu III.

Informationen zu diesen Pokalen erscheinen zu gegebenen Zeitpunkt im Forum.

V. - Freundschaftsspiele

Des Weiteren können Freundschaftsspiele veranstaltet werden. Hierzu muss ein Antrag im hierfür erstellten Thread gepostet werden. Er muss die beiden Mannschaften und den Zeitpunkt des Spiels beinhalten.
Freundschaftsspiele sind Dienstags um 13 und 19 Uhr möglich.

Abweichende Regelungen in Sommer- und Winterpause sind den einschlägigen Threads zu entnehmen.

Meldet ein Manager ein zweites Spiel für den selben Tag an, zieht dies eine Strafe von 250.000€ nach sich. Liegt der Fehler bei dem Gegner des meldenden Managers, so bekommt dieser die Strafe. Ist der Schuldige unklar, wird die Strafe zu gleichen Teilen verteilt.

§15 - Transfers


I. - Allgemein

Jedem Manager ist es gestattet, sein Team durch Ein - und Verkäufe zu stärken, bzw. nach seinen Wünschen zu gestalten!
Ausnahme diesbezüglich ist der Anfängerschutz nach §11, sowie offensichtlich mit Absicht herbeigeführte Schlechttransfers.
Dazu haben Manager die Möglichkeit im "Biete-" & "Suche-" sowie "Leihen-" Forum Threads zu eröffnen und je nachdem ihre Spieler anzubieten oder zu suchen.
Verhandlungen über ICQ, MSN, PN, WebSoccer, oder sogar SMS & Telefon sind erlaubt.
Bei Streitfällen können allerdings nur Gebote beachtet werden die öffentlich im Forum gepostet wurden.

II. – Transfermeldung

Haben sich zwei Manager über einen Transfer geeinigt, muss eine der beiden Parteien eine Transfermeldung per E-Mail an seinen jeweils zuständigen Ligaleiter schicken. Diese Mail muss die Namen beider Manager, den beteiligten Vereinen sowie Vor- und Zuname der beteiligten Spieler enthalten. Private Absprachen wie z.B. eine Stammplatzgarantie, Kaufoption oder eine bestimmte Anzahl an Spielen ist von offizieller Seite nichtig. Ebenfalls sind antizipierte (z.B. zu Saisonende) Transfermeldungen nichtig. Diese Transfers werden nicht durchgeführt.

Wird ein Transfer auf einem anderen Wege als per E-Mail gemeldet und der zuständige Ligaleiter führt dieses Transfer aus, dann erhalten sowohl beide transferierende Teams, sowie der ausführende Ligaleiter für sein Team, eine Geldstrafe von 1.000.000 €!

III. – Transfersperre

Wechselt ein Spieler den Verein, so muss er mindestens vier Wochen bei seinem neuen Verein bleiben, ehe er wieder den Verein wechseln darf! Dies gilt für Leihen, kostenpflichtige Einberufungen und Verkäufe.

Zusätzlich darf ein Spieler maximal drei Mal pro Saison den Verein wechseln. Nach dem dritten Vereinswechsel ist der Spieler dann bis auf die Ausnahme "Leihe" gezwungen mindestens bis zum Saisonende bei seinem aktuellen Verein zu bleiben!

Der Versuch den Spieler dennoch abzugeben und darauf zu spekulieren, dass der Ligaleiter die Missachtung nicht bemerkt, wird mit einer Strafe von 500.000€ geahndet.

IV. - Leihen

Jeder Verein darf während einer Saison maximal 5 Spieler aus- bzw. verleihen (Insgesamt!).
Die Ligaleiter führen darüber eine Liste. Der Versuch einen Spieler dennoch zu leihen/verleihen wird mit einer Strafe von 500.000€ geahndet.

Leihen sind bis zur Saisonhälfte oder dem Saisonende möglich und werden in der Transferhistorie eines Spielers mit "[SH]" oder "[SE]" vermerkt!

Die Leihgebühr darf: 0,5 Mio., 2 Mio. oder 5 Mio. betragen.

Das Auflösen einer Leihe ist nur bei beiderseitigem Einverständnis möglich!

V. - Einberufung

a) Jugend & Reserve

Die Aktivierung von Jugend- und/oder Reservespielern ist grundsätzlich nicht ohne Weiteres möglich!

Sobald einer dieser Spieler offiziell im Kader des jeweiligen Vereins steht, kann ein Manager diesen auch in sein Team berufen. Der jeweilige Ligaleiter legt hierzu eine Ablöse fest, die zu entrichten ist.

b) Wechsel von Spielern aus Nicht-Simteams zu Simteams

Die Aktivierung von Spielern, die von Nicht-Simteams zu Simteams wechseln ist grundsätzlich möglich!

Sollte ein Wechsel eines Spielers aus einer Liga, die nicht zu den simulierten Ligen des u4u.Managers gehört, stattfinden, dann kann der Verein bzw. Manager, der diesen Spieler "in real" erhalten würde, einen Antrag bei seinem Ligaleiter stellen. Dieser setzt dann eine individuelle Ablösesumme fest, welche der betroffene Manager annehmen oder ablehnen kann.

Was mit den Spielern bei abgelehnten Angeboten passiert, entscheidet der Verband individuell.

c) Reale Wechsel von Spielern innerhalb des u4u.Managers

Sollten Spieler in der Realität von einem Simteam zu einem anderem Simteam wechseln, so ist dies für den u4u.Manager als nichtig anzusehen.

Wichtig: Sollten Spieler nach Ablauf des 1.September 2008 durch eine Kaufoption von einem Simteam zu einem anderen Simteam wechseln, so ist das für den u4u.Manager nichtig.

Spieler, die sich in der Realität nach dem 1.September 2008 als Leihe bei einem anderen Simteam befinden, werden nach Ablauf dieser "echten" Leihe wieder zurückkehren. Hierbei spielt es keine Rolle, ob eine Kaufoption in der Realität bestand und gezogen wurde oder nicht.

[Erklärung da Nachfrage bestand] Spieler A gehört zu Verein Y ist aber an Verein Z verliehen bis SE08/09 in der Realität. Spieler A steht auch beim u4u.Manager bei Verein Z im Kader. Nach SE08/09 wechselt Spieler A aber wieder zurück zu Verein Y. Egal ob in der Realität eine Kaufoption bestand und gezogen wurde oder nicht.

Sollten sich beide Manager vorzeitig auf eine Auflösung der Leihe einigen, kann dies beim Ligaleiter beantragt werden, der verleihende Verein hat hierbei jedoch eine Rückführgebühr von 250.000 Euro zu bezahlen. Eine Rückführung ist nur bei beidseitigem Einverständnis möglich.

d) Reale Wechsel von Spielern zu Nicht-Simteams

Sollten Spieler in der Realität von einem Simteam zu einem nicht Simteam wechseln, so kann der betroffene Manager seinen Spieler abgeben. Die Ablösesumme die er erhält wird hierbei vom Ligaleiter festgelegt.

e) Die Beweislast

Egal um welche Art der Einberufung es sich handelt, die jeweiligen Manager sind selbst in der beweispflicht.

Für die Beweiserbringung sind jedoch nur offizielle Quellen möglich, so z.B. Vereins- oder Verbandshomepage.

VI. – Vertragsauflösungen

Ein Vertrag mit einem Spieler kann jederzeit aufgelöst werden. Dazu genügt es einer Meldung an den jeweiligen Ligaleiter. Eine Zuwendung seitens des Verbandes ist ausgeschlossen.

Spieler, deren Verträge aufgelöst wurden, wandern in den Transfermarkt des WebSoccers.

]§16 – Prämien des Verbandes


(bei Erreichen folgender Ziele)

I. - Liga

1. 5 Mio.
2. 3 Mio.
3. 1 Mio.

II. - Pokal

1. 4 Mio.
2. 2 Mio.
3/4. 1 Mio.

III. - Champions League

1. 7 Mio.
2. 4 Mio.
3/4. 2 Mio.

IV. – Uefa Cup

1. 6 Mio.
2. 3 Mio.
3/4. 1 Mio.

V. - Jobs

Es ist möglich für den Verband kleinere Tätigkeiten zu erledigen. Für diese Arbeiten entlohnt der Verband die ausübenden Manager mit Geld für ihre Vereine.

Vorberichte: max. 0,5 Mio.
Wetten/Ranking: max. 0,25 Mio.
Elf des Tages: max. 0,25 Mio.

Diese Summen sind Maximalbeträge, je nach Ausführlichkeit der gemachten Arbeit, werden die Beträge ausgezahlt.

Auszahlung des Geldes erfolgt immer nach einer Halbsaison in einem Betrag.

§17 - u4u.Bank


Vorrübergehend außer Kraft

§18 – Aktivierung des Regelwerks


Dies ist das neue Regelwerk von u4u.biz / u4u.manager.de. Es tritt zum 1.September 2008 in Kraft.
Bis dahin gelten weiter die Übergangsvorschriften (zu entnehmen aus dem Forum/den Diskussionen). Auch nach dem 1.September 2008 können kurzfristig andere Regeln gelten, diese sind jedoch mit „uns“ abzusprechen und werden durch "uns" bekanntgegeben.
u4u|Wizz
Regeländerungen, -zusätze/ergänzungen & -streichungen


3.September 2008:

§15 VI.

Spieler, deren Verträge aufgelöst wurden, wandern in den Transfermarkt des WebSoccers.



4.September 2008:

§9 II.

Doppelaccounts im WebSoccer sind nur dann gestattet, wenn diese von der Simleitung genehmigt wurden im Rahmen einer Interimsaufgabe nach §10b!


§10b

Da es immer wieder vorkommt, dass ein Team längere Zeit ohne Manager ist, besteht die Möglichkeit einen Verein als Interimscoach zu übernehmen.

Hierbei darf jedoch entgegen aller anderen Managerpflichten ausschließlich die Aufstellung abgegeben und Verträge verlängert werden. Transferhandlungen sind ausdrücklich verboten!

Um sich als Interimscoach zu bewerben bedarf es einer E-Mail an die Simleitung (wizz@u4u-manager.de), nach Prüfung kann ein Verein zugeteilt werden.



7.September 2008

§7

Wer diese Regel missachtet erhält beim u4u.Manager eine Geldstrafe von 2.000.000 €.



5.November 2008

§15 II

Haben sich zwei Manager über einen Transfer geeinigt, muss eine der beiden Parteien eine Transfermeldung per E-Mail an seinen jeweils zuständigen Ligaleiter schicken. Diese Mail muss die Namen beider Manager, den beteiligten Vereinen sowie Vor- und Zuname der beteiligten Spieler enthalten. Private Absprachen wie z.B. eine Stammplatzgarantie, Kaufoption oder eine bestimmte Anzahl an Spielen ist von offizieller Seite nichtig. Ebenfalls sind antizipierte (z.B. zu Saisonende) Transfermeldungen nichtig. Diese Transfers werden nicht durchgeführt.

Wird ein Transfer auf einem anderen Wege als per E-Mail gemeldet und der zuständige Ligaleiter führt dieses Transfer aus, dann erhalten sowohl beide transferierende Teams, sowie der ausführende Ligaleiter für sein Team, eine Geldstrafe von 1.000.000 €!